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    Allgefahrendeckung

    1 Min. Lesezeit

    Versicherungsschutz, der alle Gefahren abdeckt, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.

    Bei einer Allgefahrendeckung dreht sich das Prinzip um: Statt aufzuzählen, was versichert ist, steht im Vertrag nur, was ausgeschlossen ist. Alles andere ist automatisch mitversichert. Das klingt erstmal nach einem besseren Deal – und in vielen Fällen ist es das auch. Gerade bei Wohngebäude- oder Inhaltsversicherungen schließt du damit Lücken, an die du vorher gar nicht gedacht hast.

    Konkretes Beispiel: Ein Waschbär nistet sich in deinem Dachstuhl ein und richtet Schäden an der Dämmung an. In einem klassischen Tarif mit benannten Gefahren wäre das nicht abgedeckt – Waschbären stehen nun mal in keiner Standardliste. Mit einer Allgefahrendeckung schon, weil Tierschäden nicht explizit ausgeschlossen sind. Wichtig: Lies die Ausschlüsse trotzdem genau. Manche Versicherer formulieren sie so breit, dass von der Allgefahrendeckung am Ende weniger übrig bleibt als gedacht.

    Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung. Für eine fundierte Beratung zu deiner konkreten Situation sprich uns gerne direkt an.

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