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    Unterversicherung

    1 Min. Lesezeit

    Wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert – im Schadenfall wird gekürzt.

    Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme in deinem Vertrag niedriger ist als der tatsächliche Wert des versicherten Gegenstands. Das hat böse Folgen: Im Schadenfall kürzt der Versicherer anteilig. Versichert sind 50.000 Euro, dein Hausrat ist aber 100.000 Euro wert? Dann bekommst du bei einem Schaden von 10.000 Euro nur 5.000 Euro ausgezahlt.

    Das passiert häufiger als man denkt, besonders bei der Hausrat- und Gebäudeversicherung. Viele schließen den Vertrag beim Einzug ab und passen die Summe nie an – obwohl im Laufe der Jahre neue Möbel, Elektronik und Wertsachen dazukommen. Schutzmöglichkeit: Viele Tarife bieten einen Unterversicherungsverzicht an. Damit verzichtet der Versicherer auf die anteilige Kürzung, sofern du die Versicherungssumme nach einer anerkannten Berechnungsmethode ermittelt hast. Diesen Baustein solltest du immer mitnehmen.

    Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung. Für eine fundierte Beratung zu deiner konkreten Situation sprich uns gerne direkt an.

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