Vermögensschadenhaftpflicht
Deckt reine Vermögenschäden – also finanzielle Schäden, die nicht aus einem Sach- oder Personenschaden resultieren. Wichtig für Berater, Makler, IT, Architekten.
Die Vermögensschadenhaftpflicht ist die Versicherung für alle, die mit Kopfarbeit Geld verdienen. Sie deckt reine Vermögensschäden ab, also finanzielle Verluste, die nicht aus einem Personen- oder Sachschaden entstehen. Ein Steuerberater, der einen Fehler in der Steuererklärung macht und seinem Mandanten dadurch 15.000 Euro Nachzahlung verursacht. Ein IT-Berater, dessen fehlerhafter Code den Onlineshop des Kunden zwei Tage lahmlegt. Ein Architekt, der eine Fehlplanung macht, die Mehrkosten von 50.000 Euro verursacht.
Für viele Berufsgruppen ist die Vermögensschadenhaftpflicht sogar gesetzlich vorgeschrieben: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Versicherungsmakler und Notare müssen sie nachweisen. Aber auch ohne gesetzliche Pflicht ist sie für Berater, Freelancer und Agenturen unverzichtbar. Ein einziger Beratungsfehler kann existenzbedrohende Forderungen nach sich ziehen.
Die Deckungssumme sollte zum Risiko passen. Für Freelancer reichen oft 250.000 bis 500.000 Euro, für Steuerberater und Architekten sind die Mindestdeckungssummen gesetzlich festgelegt. Achte darauf, dass auch Schäden durch Mitarbeiter und Subunternehmer mitversichert sind.
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Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung. Für eine fundierte Beratung zu deiner konkreten Situation sprich uns gerne direkt an.
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