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    Wartezeit

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    Zeitraum nach Vertragsabschluss, in dem noch kein Versicherungsschutz besteht.

    Die Wartezeit ist der Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und dem Moment, ab dem der Versicherungsschutz tatsächlich greift. Sie soll verhindern, dass jemand eine Versicherung erst abschließt, wenn der Schaden schon absehbar ist. Typische Wartezeiten: drei Monate in der Rechtsschutzversicherung, acht Monate in der privaten Krankenversicherung für bestimmte Leistungen.

    In der Haftpflicht- und Kfz-Versicherung gibt es in der Regel keine Wartezeit – der Schutz beginnt sofort. Bei der Zahnzusatzversicherung kann die Wartezeit bis zu acht Monate betragen, und für Zahnersatz gelten in den ersten Jahren oft gestaffelte Höchstgrenzen. Tipp: Wenn du eine Versicherung mit Wartezeit planst, schließ sie rechtzeitig ab – nicht erst, wenn du den Zahnarzttermin schon hast.

    Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung. Für eine fundierte Beratung zu deiner konkreten Situation sprich uns gerne direkt an.

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