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    Einbruchdiebstahl

    Hausrat1 Min. Lesezeit

    Diebstahl nach gewaltsamem Eindringen (Tür aufgebrochen, Fenster eingeschlagen). Standard in jeder Hausrat. Einfacher Diebstahl dagegen meist nicht.

    Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn jemand gewaltsam in deine Wohnung eindringt, also eine Tür aufbricht, ein Fenster einschlägt oder ein Schloss knackt. Dieser Fall ist in jeder Hausratversicherung automatisch mitversichert. Der Versicherer ersetzt die gestohlenen Gegenstände und übernimmt auch die Reparatur der Einbruchschäden an Türen und Fenstern.

    Wichtiger Unterschied: Einfacher Diebstahl, also wenn jemand durch eine offene Tür spaziert oder dir die Tasche aus der Hand reißt, ist in der Regel nicht durch die Hausrat gedeckt. Die Versicherung verlangt Spuren eines gewaltsamen Eindringens. Deshalb ist es wichtig, nach einem Einbruch nichts zu verändern, sofort die Polizei zu rufen und alles dokumentieren zu lassen.

    Ein häufiger Streitpunkt: das gekippte Fenster. Wenn du das Fenster auf Kipp stehen lässt und jemand steigt ein, werten viele Versicherer das als grobe Fahrlässigkeit. Gute Tarife mit Einschluss grober Fahrlässigkeit zahlen trotzdem. Ein Grund mehr, auf diesen Baustein zu achten.

    Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung. Für eine fundierte Beratung zu deiner konkreten Situation sprich uns gerne direkt an.

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