Auf einem Spielplatz in Köln beißt ein Labrador ein 6-jähriges Kind in die Hand. Das Kind muss genäht werden, es folgen Arztbesuche und eine Narbenbehandlung. Die Eltern fordern Schmerzensgeld und Behandlungskosten.
Die Rechtslage: In Deutschland haftet der Tierhalter verschuldensunabhängig (§ 833 BGB). Das heißt: Egal ob du etwas falsch gemacht hast – du haftest.
Was hat die Versicherung übernommen? Die Hundehalterhaftpflicht des Besitzers übernahm die gesamten Kosten: Behandlung, Schmerzensgeld und die Anwaltskosten. Ohne Versicherung wären das schnell 15.000–20.000 € aus eigener Tasche gewesen.
Gut zu wissen:
- In vielen Bundesländern ist die Hundehalterhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben
- Die Kosten liegen bei ca. 50–80 € pro Jahr
- Die private Haftpflicht deckt Hundeschäden NICHT ab
*Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.*