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    Abstrakte Verweisung

    Leben & Unfall1 Min. Lesezeit

    Klausel in älteren BU-Verträgen: Die Versicherung darf dich auf einen anderen zumutbaren Beruf verweisen. Moderne Verträge verzichten darauf – ein wichtiger Unterschied.

    Die abstrakte Verweisung ist eine Klausel, die in älteren Berufsunfähigkeitsverträgen häufig vorkam und die du heute unbedingt vermeiden solltest. Sie erlaubt dem Versicherer, dich auf einen anderen Beruf zu verweisen, den du theoretisch noch ausüben könntest, auch wenn du diesen Beruf nie ausgeübt hast und gar nicht ausüben willst.

    Beispiel: Du bist Handwerksmeister und kannst wegen eines Rückenleidens nicht mehr auf der Baustelle arbeiten. Mit abstrakter Verweisungsklausel könnte der Versicherer sagen: 'Du könntest ja noch im Büro arbeiten oder als Ausbilder tätig sein' und die BU-Rente verweigern. Dass du keine Büroerfahrung hast und als Ausbilder deutlich weniger verdienen würdest, spielt dabei keine Rolle.

    Moderne BU-Verträge verzichten auf die abstrakte Verweisung. Das bedeutet: Wenn du deinen konkreten, zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kannst, zahlt die Versicherung, ohne dich auf Alternativberufe zu verweisen. Beim Abschluss einer BU sollte der Verzicht auf abstrakte Verweisung ein K.-o.-Kriterium sein.

    Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung. Für eine fundierte Beratung zu deiner konkreten Situation sprich uns gerne direkt an.

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