Prognosezeitraum
In der BU relevant: Wird prognostiziert, dass du mindestens sechs Monate nicht arbeiten kannst, gilt das als Berufsunfähigkeit im Sinne des Vertrags.
Der Prognosezeitraum legt fest, wie lange du voraussichtlich nicht arbeiten können musst, damit die BU-Versicherung leistet. In den meisten Verträgen beträgt er sechs Monate: Wenn ein Arzt prognostiziert, dass du deinen Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate nicht ausüben kannst, gilt das als Berufsunfähigkeit im Sinne des Vertrags.
Das klingt zunächst wie eine Hürde, ist aber eigentlich ein Schutz für dich. Der Prognosezeitraum verhindert, dass kurzfristige Erkrankungen als Berufsunfähigkeit gelten und sorgt dafür, dass die BU-Rente erst bei ernsthaften gesundheitlichen Einschränkungen fließt. Wichtig: Es geht um die Prognose, nicht um die tatsächliche Dauer. Wenn der Arzt im März einschätzt, dass du voraussichtlich sechs Monate ausfällst, greift der Schutz sofort, nicht erst nach Ablauf der sechs Monate.
Tipp: Halte ärztliche Befunde und Atteste sorgfältig fest. Im Leistungsfall musst du nachweisen, dass die Prognose zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Berufsunfähigkeit von mindestens sechs Monaten erwarten ließ. Je besser die Dokumentation, desto reibungsloser die Leistungsprüfung.
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Gliedertaxe
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