Gliedertaxe
Tabelle in der Unfallversicherung, die festlegt, wie viel Prozent der Versicherungssumme bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit einzelner Körperteile gezahlt werden.
Die Gliedertaxe ist das Herzstück jeder Unfallversicherung. Sie legt fest, welchen Invaliditätsgrad der Verlust oder die Funktionseinschränkung bestimmter Körperteile und Sinnesorgane bedeutet. Auf dieser Basis wird berechnet, wie viel Geld du bekommst. Beispiel: Der Verlust eines Daumens entspricht laut Standard-Gliedertaxe 20 Prozent Invalidität, der Verlust eines Beines 70 Prozent.
Die Gliedertaxen unterscheiden sich je nach Versicherer zum Teil erheblich. Bei einem Anbieter ist der Verlust des Gehörs auf einem Ohr mit 30 Prozent bewertet, bei einem anderen mit 45 Prozent. Gerade bei Sinnesorganen und der Wirbelsäule gibt es große Unterschiede. Es lohnt sich, die Gliedertaxen verschiedener Anbieter nebeneinander zu legen und zu vergleichen.
Besonders wichtig für Handwerker, Musiker oder Sportler: Prüfe, ob die Gliedertaxe die für deinen Beruf oder dein Hobby besonders relevanten Körperteile angemessen bewertet. Manche Tarife bieten verbesserte Gliedertaxen an, die insgesamt höhere Prozentsätze vorsehen. Der Mehrbeitrag lohnt sich oft.
Passend dazu
Abstrakte Verweisung
Klausel in älteren BU-Verträgen: Die Versicherung darf dich auf einen anderen zumutbaren Beruf verweisen. Moderne Verträge verzichten darauf – ein wichtiger Unterschied.
Prognosezeitraum
In der BU relevant: Wird prognostiziert, dass du mindestens sechs Monate nicht arbeiten kannst, gilt das als Berufsunfähigkeit im Sinne des Vertrags.
Progression
Zusatzregelung in der Unfallversicherung: Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad steigt die Leistung überproportional. 350 % Progression ist ein üblicher Wert.
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