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    Allmählichkeitsschäden

    Privathaftpflicht1 Min. Lesezeit

    Schäden, die nicht plötzlich entstehen, sondern schleichend (z.B. undichtes Rohr beschädigt über Monate die Wand). Viele Basistarife schließen das aus.

    Allmählichkeitsschäden sind Schäden, die nicht durch ein plötzliches Ereignis entstehen, sondern sich über Wochen, Monate oder sogar Jahre schleichend entwickeln. Ein undichtes Abflussrohr, das die Wand des Nachbarn langsam durchfeuchtet. Ein defekter Blumenkasten auf dem Balkon, aus dem ständig Wasser auf den Balkon darunter tropft und dort den Boden ruiniert.

    Viele günstige Haftpflichttarife schließen Allmählichkeitsschäden explizit aus – mit dem Argument, dass sie nicht "plötzlich und unfallartig" entstanden sind. Das kann dich teuer zu stehen kommen, denn gerade Wasserschäden an fremdem Eigentum summieren sich über die Zeit auf beträchtliche Beträge. Trockenlegung, Schimmelbeseitigung und Neuverputzen einer Wand kosten schnell mehrere Tausend Euro.

    Bei der Tarifwahl solltest du darauf achten, dass Allmählichkeitsschäden in deiner Haftpflicht eingeschlossen sind. In der Gebäudeversicherung spielt der Begriff ebenfalls eine Rolle: Leitungswasserschäden, die durch ein schleichend undichtes Rohr entstehen, sind manchmal nur eingeschränkt gedeckt. Hier lohnt sich ein genauer Blick in die Bedingungen.

    Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung. Für eine fundierte Beratung zu deiner konkreten Situation sprich uns gerne direkt an.

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