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    Deliktunfähigkeit

    Privathaftpflicht1 Min. Lesezeit

    Kinder unter 7 (im Straßenverkehr unter 10) haften rechtlich nicht für Schäden. Gute Tarife zahlen trotzdem – 'deliktunfähige Kinder mitversichert' ist ein wichtiger Punkt.

    Deliktunfähigkeit bedeutet, dass eine Person rechtlich nicht für einen Schaden verantwortlich gemacht werden kann. In Deutschland gilt das für Kinder unter 7 Jahren – im Straßenverkehr sogar unter 10 Jahren. Das klingt erstmal nach einem Schutz für die Kleinen, hat aber eine unangenehme Kehrseite: Der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen, weil niemand haftet.

    Stell dir vor, dein vierjähriges Kind zerkratzt mit dem Fahrradlenker das Auto des Nachbarn. Schaden: 3.000 Euro. Dein Kind ist deliktunfähig, du als Elternteil haftest nur, wenn du deine Aufsichtspflicht verletzt hast. Wenn du aufgepasst hast, geht der Nachbar komplett leer aus – und die Nachbarschaft leidet. Gute Haftpflichttarife lösen dieses Problem, indem sie Schäden durch deliktunfähige Kinder freiwillig übernehmen.

    Für Familien ist das ein absolutes Muss-Kriterium bei der Tarifwahl. Der Preisunterschied zu Tarifen ohne diesen Einschluss ist minimal, aber der Effekt im Alltag enorm – du vermeidest Streit und zahlst für Schäden, die dein Kind verursacht, auch wenn du rechtlich nicht müsstest.

    Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung. Für eine fundierte Beratung zu deiner konkreten Situation sprich uns gerne direkt an.

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