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    Mietsachschäden

    Privathaftpflicht1 Min. Lesezeit

    Schäden an der Mietwohnung, die du verursachst (Parkett verkratzt, Waschbecken abgerissen). Gute Haftpflichten decken das mit ab.

    Mietsachschäden sind Schäden, die du als Mieter an der gemieteten Wohnung verursachst. Das reicht vom verkratzten Parkett über das abgerissene Waschbecken bis zum Brandfleck auf dem Laminat. Grundsätzlich haftest du dafür gegenüber deinem Vermieter – und die Reparaturkosten können schnell vierstellig werden.

    Die gute Nachricht: Die meisten modernen Privathaftpflicht-Tarife decken Mietsachschäden an Wohnräumen mit ab. Aber Achtung – es gibt Einschränkungen. Schäden durch allmähliche Einwirkung (zum Beispiel Verfärbungen durch jahrelanges Rauchen) oder übermäßige Abnutzung sind meistens ausgeschlossen. Auch Schäden an Glaskeramik-Kochfeldern sind in manchen Tarifen nicht enthalten.

    Wichtig für WG-Bewohner und Untermieter: Prüfe, ob dein Tarif auch Mietsachschäden in gemieteten Zimmern abdeckt, nicht nur in ganzen Wohnungen. Und wenn du möbliert mietest, sollte die Deckung auch das Inventar des Vermieters umfassen. Das sind Details, die im Schadensfall den Unterschied machen.

    Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung. Für eine fundierte Beratung zu deiner konkreten Situation sprich uns gerne direkt an.

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