Deckungszusage
Die schriftliche Bestätigung deiner Versicherung, dass sie die Kosten für einen konkreten Rechtsstreit übernimmt. Ohne sie geht der Anwalt ungern in Vorleistung.
Die Deckungszusage ist die schriftliche Bestätigung deiner Rechtsschutzversicherung, dass sie die Kosten für einen bestimmten Rechtsstreit übernimmt. Bevor du einen Anwalt beauftragst, solltest du immer zuerst die Deckungszusage einholen. Ohne sie riskierst du, auf den Kosten sitzen zu bleiben, falls der Versicherer den Fall nachträglich ablehnt.
Der Ablauf ist einfach: Du meldest den Rechtsstreit bei deiner Versicherung, schilderst den Sachverhalt und wartest auf die schriftliche Zusage. Das dauert in der Regel ein paar Tage, bei manchen Versicherern gibt es auch eine telefonische Sofortzusage. Erst mit der Deckungszusage in der Hand suchst du dir einen Anwalt und beauftragst ihn.
Wenn der Versicherer die Deckung ablehnt, hast du mehrere Optionen: Du kannst Widerspruch einlegen, einen Stichentscheid durch einen Anwalt deiner Wahl beantragen oder den Ombudsmann anrufen. Der Stichentscheid ist besonders wirkungsvoll, weil er für die Versicherung bindend ist, sofern er nicht offensichtlich von der Rechtslage abweicht.
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Wartezeit (Rechtsschutz)
Meist bestehen in den ersten drei Monaten nach Vertragsbeginn viele Leistungen noch nicht. Soll verhindern, dass man erst bei drohendem Streit abschließt.
Streitwert
Der finanzielle Wert einer Rechtssache – auf dieser Basis werden Anwalts- und Gerichtskosten berechnet. Je höher der Streitwert, desto höher die Kosten.
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