Streitwert
Der finanzielle Wert einer Rechtssache – auf dieser Basis werden Anwalts- und Gerichtskosten berechnet. Je höher der Streitwert, desto höher die Kosten.
Der Streitwert ist die finanzielle Bemessungsgrundlage für die Kosten eines Rechtsstreits. Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Sachverständigenkosten werden auf Basis des Streitwerts berechnet. Je höher der Streitwert, desto teurer wird das Verfahren, unabhängig davon ob du gewinnst oder verlierst.
Konkretes Beispiel: Du streitest mit deinem Vermieter um eine Mietminderung von 200 Euro pro Monat über 12 Monate. Der Streitwert beträgt 2.400 Euro. Die Anwaltskosten für beide Seiten und die Gerichtskosten summieren sich auf etwa 2.000 bis 3.000 Euro. Bei einem Streitwert von 25.000 Euro liegen die Gesamtkosten dagegen schnell bei 8.000 bis 12.000 Euro. Ohne Rechtsschutzversicherung kann ein verlorener Prozess teurer werden als der ursprüngliche Streitgegenstand.
Die Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme ab, die in guten Tarifen bei mindestens 300.000 Euro liegt. Achte darauf, dass keine niedrige Streitwertgrenze im Vertrag steht, die dich bei größeren Streitigkeiten ungeschützt lässt.
Passend dazu
Wartezeit (Rechtsschutz)
Meist bestehen in den ersten drei Monaten nach Vertragsbeginn viele Leistungen noch nicht. Soll verhindern, dass man erst bei drohendem Streit abschließt.
Deckungszusage
Die schriftliche Bestätigung deiner Versicherung, dass sie die Kosten für einen konkreten Rechtsstreit übernimmt. Ohne sie geht der Anwalt ungern in Vorleistung.
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