Wartezeit (Rechtsschutz)
Meist bestehen in den ersten drei Monaten nach Vertragsbeginn viele Leistungen noch nicht. Soll verhindern, dass man erst bei drohendem Streit abschließt.
Die Wartezeit in der Rechtsschutzversicherung beträgt in den meisten Tarifen drei Monate ab Vertragsbeginn. In dieser Zeit besteht für viele Lebensbereiche noch kein Versicherungsschutz. Der Hintergrund ist nachvollziehbar: Ohne Wartezeit würden viele Menschen erst dann eine Rechtsschutzversicherung abschließen, wenn der Streit bereits absehbar ist.
Wichtig zu wissen: Die Wartezeit gilt nicht für alle Bereiche gleich. Im Verkehrsrechtsschutz gibt es bei den meisten Anbietern keine Wartezeit, hier bist du sofort geschützt. Im Arbeitsrecht, Mietrecht und Vertragsrecht dagegen greift die dreimonatige Sperre. Und entscheidend ist nicht der Zeitpunkt der Klage, sondern der Zeitpunkt des Verstoßes, der zum Streit führt.
Praxisbeispiel: Du schließt am 1. Januar eine Rechtsschutzversicherung ab. Am 15. Februar kündigt dir dein Vermieter unrechtmäßig. Der Verstoß liegt innerhalb der Wartezeit, also zahlt die Versicherung nicht, auch wenn du erst im April klagst. Deshalb: Rechtsschutz frühzeitig abschließen, nicht erst wenn sich Ärger anbahnt.
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Deckungszusage
Die schriftliche Bestätigung deiner Versicherung, dass sie die Kosten für einen konkreten Rechtsstreit übernimmt. Ohne sie geht der Anwalt ungern in Vorleistung.
Streitwert
Der finanzielle Wert einer Rechtssache – auf dieser Basis werden Anwalts- und Gerichtskosten berechnet. Je höher der Streitwert, desto höher die Kosten.
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