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    Wartezeit (Rechtsschutz)

    Rechtsschutz1 Min. Lesezeit

    Meist bestehen in den ersten drei Monaten nach Vertragsbeginn viele Leistungen noch nicht. Soll verhindern, dass man erst bei drohendem Streit abschließt.

    Die Wartezeit in der Rechtsschutzversicherung beträgt in den meisten Tarifen drei Monate ab Vertragsbeginn. In dieser Zeit besteht für viele Lebensbereiche noch kein Versicherungsschutz. Der Hintergrund ist nachvollziehbar: Ohne Wartezeit würden viele Menschen erst dann eine Rechtsschutzversicherung abschließen, wenn der Streit bereits absehbar ist.

    Wichtig zu wissen: Die Wartezeit gilt nicht für alle Bereiche gleich. Im Verkehrsrechtsschutz gibt es bei den meisten Anbietern keine Wartezeit, hier bist du sofort geschützt. Im Arbeitsrecht, Mietrecht und Vertragsrecht dagegen greift die dreimonatige Sperre. Und entscheidend ist nicht der Zeitpunkt der Klage, sondern der Zeitpunkt des Verstoßes, der zum Streit führt.

    Praxisbeispiel: Du schließt am 1. Januar eine Rechtsschutzversicherung ab. Am 15. Februar kündigt dir dein Vermieter unrechtmäßig. Der Verstoß liegt innerhalb der Wartezeit, also zahlt die Versicherung nicht, auch wenn du erst im April klagst. Deshalb: Rechtsschutz frühzeitig abschließen, nicht erst wenn sich Ärger anbahnt.

    Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung. Für eine fundierte Beratung zu deiner konkreten Situation sprich uns gerne direkt an.

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