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    Gefälligkeitsschäden

    Privathaftpflicht1 Min. Lesezeit

    Wenn du jemandem hilfst (Umzug, Gartenarbeit) und dabei etwas kaputt machst. Rechtlich tricky, weil Gerichte oft Haftung ausschließen – wichtig, dass der Tarif das mitversichert.

    Gefälligkeitsschäden entstehen, wenn du jemandem aus Freundlichkeit hilfst und dabei etwas kaputt machst. Der Klassiker: Du hilfst einem Freund beim Umzug und lässt die teure Glasvitrine fallen. Oder du streichst die Wohnung deiner Schwester und der Farbeimer kippt auf das Designersofa.

    Das Tückische: Gerichte sehen bei Gefälligkeiten oft einen stillschweigenden Haftungsausschluss – das heißt, die geschädigte Person kann gar keinen Schadenersatz von dir verlangen, weil sie ja wusste, dass du kein Profi bist. Damit geht aber auch die Haftpflichtversicherung leer aus, weil es keinen Anspruch gibt, den sie regulieren müsste. Ergebnis: Dein Freund bleibt auf dem Schaden sitzen, und die Freundschaft leidet.

    Gute Tarife lösen das Problem, indem sie Gefälligkeitsschäden ausdrücklich mitversichern – unabhängig von der rechtlichen Haftungsfrage. Das kostet minimal mehr, aber schützt Freundschaften. Achte auf eine ausreichende Deckungssumme für diesen Baustein, denn beim Umzug kann der Schaden durchaus im vierstelligen Bereich liegen.

    Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung. Für eine fundierte Beratung zu deiner konkreten Situation sprich uns gerne direkt an.

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