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    Grobe Fahrlässigkeit (Einschluss)

    HausratWohngebäude1 Min. Lesezeit

    Klausel, die auch bei grob fahrlässigen Schäden (z.B. Herdplatte angelassen) die volle Leistung zusagt. In modernen Tarifen meist enthalten – früher ein Kürzungsgrund.

    Der Einschluss grober Fahrlässigkeit ist eine der wichtigsten Klauseln in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Ohne diesen Einschluss darf der Versicherer die Leistung kürzen, wenn du den Schaden durch besondere Unachtsamkeit verursacht hast. Herdplatte angelassen, Kerze unbeaufsichtigt brennen lassen, Wasserhahn offen vergessen: All das kann als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden.

    Früher war die Kürzung bei grober Fahrlässigkeit Standard und konnte bis zu 100 Prozent betragen. Seit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes 2008 muss der Versicherer die Kürzung 'quotal' vornehmen, also entsprechend der Schwere des Verschuldens. Trotzdem kann das im Einzelfall bedeuten, dass du auf der Hälfte eines 50.000-Euro-Schadens sitzen bleibst.

    Moderne Premium-Tarife verzichten komplett auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Das kostet oft nur wenige Euro mehr pro Jahr, kann aber im Schadensfall Tausende Euro ausmachen. Beim Vergleich von Tarifen sollte dieser Punkt ganz oben auf deiner Checkliste stehen.

    Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung. Für eine fundierte Beratung zu deiner konkreten Situation sprich uns gerne direkt an.

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