Neuwertentschädigung
Bei Totalschaden oder Diebstahl in den ersten Monaten nach Zulassung zahlt die Versicherung den Neupreis statt nur den Zeitwert. Dauer je nach Tarif meist 6 bis 24 Monate.
Die Neuwertentschädigung ist ein echtes Highlight in der Kfz-Kaskoversicherung. Wird dein Neuwagen in den ersten Monaten nach Zulassung gestohlen oder erleidet einen Totalschaden, bekommst du nicht den bereits gesunkenen Zeitwert erstattet, sondern den vollen Neupreis. Das ist ein gewaltiger Unterschied, denn ein Auto verliert allein im ersten Jahr rund 20 bis 30 Prozent seines Werts.
Wie lange die Neuwertentschädigung greift, hängt vom Tarif ab. Günstige Verträge bieten sie nur sechs Monate, bessere zwölf, Premium-Tarife bis zu 24 Monate. Gerade bei teuren Fahrzeugen lohnt sich der Blick ins Kleingedruckte, denn die Differenz zwischen Neupreis und Zeitwert kann nach einem Jahr schnell 5.000 bis 10.000 Euro betragen.
Faustregel: Wenn du einen Neuwagen kaufst, achte bei der Kaskoversicherung auf eine möglichst lange Neuwertentschädigung. Der Mehrbeitrag ist überschaubar, der Schutz im Ernstfall aber enorm viel wert.
Passend dazu
Teilkasko
Deckt unter anderem Glasbruch, Diebstahl, Wildunfälle, Sturm, Hagel, Marderbiss. Kein Schutz bei selbstverschuldeten Unfällen oder Vandalismus.
Vollkasko
Alles, was die Teilkasko abdeckt – plus selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus. Sinnvoll vor allem für neue oder hochwertige Fahrzeuge.
Typklasse
Einstufung deines Fahrzeugmodells anhand der Schadenhäufigkeit. Je höher die Typklasse, desto teurer die Versicherung.
Regionalklasse
Einstufung deines Wohnorts (genauer: Zulassungsbezirk) anhand der dort üblichen Schadenhäufigkeit. Großstadt ist meist teurer als Landkreis.
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