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    Grobe Fahrlässigkeit

    Übergreifend1 Min. Lesezeit

    Ein schwerer Verstoß gegen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt – also 'das hätte wirklich nicht passieren dürfen'. Manche Verträge zahlen trotzdem, andere kürzen.

    Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass du eine Pflicht in besonders schwerem Maß verletzt hast. Vereinfacht: Du hast das getan, was wirklich niemand in dieser Situation hätte tun dürfen. Der Klassiker ist die brennende Kerze, die man unbeaufsichtigt im Raum lässt. Auch das offene Fenster bei Starkregen oder das Vergessen des Herds gehören dazu.

    Traditionell durften Versicherer die Leistung bei grober Fahrlässigkeit kürzen – proportional zur Schwere des Verschuldens. Das konnte bedeuten, dass du bei einem Schaden von 20.000 Euro nur 10.000 oder gar nichts bekommen hast. Moderne Tarife verzichten in vielen Bereichen auf diese Kürzung – das ist ein entscheidendes Qualitätsmerkmal und sollte bei jedem Vergleich der erste Punkt sein, auf den du schaust.

    Der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit kostet oft nur wenige Euro mehr im Jahr, kann aber im Schadensfall den kompletten Unterschied machen. Achte darauf, dass der Verzicht nicht betragsmäßig begrenzt ist – manche Versicherer deckeln bei 5.000 oder 10.000 Euro, was im Ernstfall zu wenig sein kann.

    Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung. Für eine fundierte Beratung zu deiner konkreten Situation sprich uns gerne direkt an.

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