Grobe Fahrlässigkeit
Ein schwerer Verstoß gegen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt – also 'das hätte wirklich nicht passieren dürfen'. Manche Verträge zahlen trotzdem, andere kürzen.
Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass du eine Pflicht in besonders schwerem Maß verletzt hast. Vereinfacht: Du hast das getan, was wirklich niemand in dieser Situation hätte tun dürfen. Der Klassiker ist die brennende Kerze, die man unbeaufsichtigt im Raum lässt. Auch das offene Fenster bei Starkregen oder das Vergessen des Herds gehören dazu.
Traditionell durften Versicherer die Leistung bei grober Fahrlässigkeit kürzen – proportional zur Schwere des Verschuldens. Das konnte bedeuten, dass du bei einem Schaden von 20.000 Euro nur 10.000 oder gar nichts bekommen hast. Moderne Tarife verzichten in vielen Bereichen auf diese Kürzung – das ist ein entscheidendes Qualitätsmerkmal und sollte bei jedem Vergleich der erste Punkt sein, auf den du schaust.
Der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit kostet oft nur wenige Euro mehr im Jahr, kann aber im Schadensfall den kompletten Unterschied machen. Achte darauf, dass der Verzicht nicht betragsmäßig begrenzt ist – manche Versicherer deckeln bei 5.000 oder 10.000 Euro, was im Ernstfall zu wenig sein kann.
Passend dazu
Versicherte Person
Die Person, f ür die der Versicherungsschutz gilt – also derjenige, auf dessen Risiko sich der Vertrag bezieht.
Versicherungsfall
Das Ereignis, für das die Versicherung leistet. Klingt banal, ist aber im Vertrag haarklein definiert – und genau da entscheidet sich, ob gezahlt wird.
Vorsatz
Wer einen Schaden bewusst herbeiführt, bekommt kein Geld. Vorsätzliche Schäden sind bei praktisch jeder Versicherung ausgeschlossen.
Laufzeit
Die vertraglich vereinbarte Dauer des Vertrags. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag oft automatisch, wenn du nicht fristgerecht kündigst.
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