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    Vorsatz

    Übergreifend1 Min. Lesezeit

    Wer einen Schaden bewusst herbeiführt, bekommt kein Geld. Vorsätzliche Schäden sind bei praktisch jeder Versicherung ausgeschlossen.

    Vorsatz ist das bewusste und gewollte Herbeiführen eines Schadens. In der Versicherungswelt ist das die härteste Ausschlussgrenze: Kein Versicherer der Welt zahlt für Schäden, die du absichtlich verursacht hast. Das ergibt auch Sinn – Versicherungen sollen unvorhersehbare Risiken abfangen, nicht als Freifahrtschein für mutwillige Zerstörung dienen.

    Die Abgrenzung zur groben Fahrlässigkeit ist in der Praxis manchmal heikel. Wenn du weißt, dass dein Ofen defekt ist, aber trotzdem heizt und es zum Brand kommt – ist das Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit? Gerichte schauen sich den Einzelfall an und prüfen, ob du den Schaden wirklich gewollt hast oder "nur" extrem leichtsinnig warst.

    Für dich als Kunde heißt das: Solange du nicht absichtlich einen Schaden verursachst, bist du in aller Regel geschützt. Bei Fahrlässigkeit – auch grober – greifen moderne Tarife oft trotzdem. Bei Vorsatz hingegen ist endgültig Schluss, und das gilt ausnahmslos für jede Versicherungssparte.

    Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung. Für eine fundierte Beratung zu deiner konkreten Situation sprich uns gerne direkt an.

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