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    Versicherungsfall

    Übergreifend1 Min. Lesezeit

    Das Ereignis, für das die Versicherung leistet. Klingt banal, ist aber im Vertrag haarklein definiert – und genau da entscheidet sich, ob gezahlt wird.

    Der Versicherungsfall ist der Moment, in dem ein versichertes Risiko eintritt und die Versicherung leisten muss. Die genaue Definition unterscheidet sich je nach Sparte: In der Haftpflicht ist es der Zeitpunkt, an dem du den Schaden verursachst. In der Rechtsschutzversicherung zählt der Moment, in dem der Verstoß passiert, der zum Streit führt. In der Hausrat ist es das Schadensereignis selbst, also der Einbruch oder der Wasserschaden.

    Warum ist das wichtig? Weil sich daran entscheidet, welcher Vertrag greift. Wechselst du den Versicherer und der Schaden passiert am letzten Tag des alten Vertrags, aber du meldest ihn erst beim neuen Versicherer – dann zahlt keiner, wenn du Pech hast. Deshalb solltest du Schäden immer sofort dem richtigen Versicherer melden.

    Praxisbeispiel: Du renovierst und beschädigst dabei die Wand des Nachbarn. Der Versicherungsfall ist der Moment, in dem der Schaden entsteht – nicht erst, wenn der Nachbar seine Rechnung schickt. Melde den Schaden sofort, auch wenn noch keine Forderung da ist.

    Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung. Für eine fundierte Beratung zu deiner konkreten Situation sprich uns gerne direkt an.

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