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    Laufzeit

    Übergreifend1 Min. Lesezeit

    Die vertraglich vereinbarte Dauer des Vertrags. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag oft automatisch, wenn du nicht fristgerecht kündigst.

    Die Laufzeit legt fest, wie lange dein Versicherungsvertrag mindestens gilt. Früher waren Drei-Jahres-Verträge üblich – heute sind einjährige Laufzeiten Standard, und seit der Versicherungsvertragsgesetz-Reform 2008 dürfen Verträge maximal drei Jahre laufen. Längere Laufzeiten gibt es nur noch in Ausnahmefällen.

    Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr, sofern du nicht fristgerecht kündigst. Das passiert vielen: Man schließt ab, vergisst den Vertrag, und Jahre später zahlt man noch für einen Tarif, der längst nicht mehr konkurrenzfähig ist. Setz dir am besten eine Kalendererinnerung drei Monate vor Vertragsende.

    Gut zu wissen: Bei einigen Anlässen hast du ein Sonderkündigungsrecht – zum Beispiel nach einem Schadenfall, bei einer Beitragserhöhung oder wenn sich dein Risiko ändert (Umzug, Fahrzeugwechsel). Dann kannst du unabhängig von der regulären Laufzeit kurzfristig raus.

    Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung. Für eine fundierte Beratung zu deiner konkreten Situation sprich uns gerne direkt an.

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