Versicherte Person
Die Person, für die der Versicherungsschutz gilt – also derjenige, auf dessen Risiko sich der Vertrag bezieht.
Die versicherte Person ist nicht automatisch dieselbe wie der Versicherungsnehmer. Du kannst zum Beispiel eine Unfallversicherung für dein Kind abschließen: Du bist der Versicherungsnehmer, dein Kind ist die versicherte Person. Klingt nach einem Detail, ist aber im Schadensfall entscheidend – denn nur die versicherte Person hat Anspruch auf die Leistung.
Besonders relevant wird das bei der Privathaftpflicht: Hier sind je nach Tarif auch der Ehepartner, die Kinder und manchmal sogar Mitbewohner mitversichert. In der Familienpolice zählen alle im Haushalt lebenden Personen als versicherte Personen. Prüfe bei jedem Vertrag genau, wer mitversichert ist – vor allem wenn sich deine Lebenssituation ändert, etwa durch Zusammenziehen, Trennung oder volljährige Kinder, die ausziehen.
Faustregel: Wenn du nicht sicher bist, ob jemand über deinen Vertrag geschützt ist, frag deinen Versicherer. Das dauert zwei Minuten und spart im Ernstfall viel Ärger.
Passend dazu
Versicherungsfall
Das Ereignis, für das die Versicherung leistet. Klingt banal, ist aber im Vertrag haarklein definiert – und genau da entscheidet sich, ob gezahlt wird.
Grobe Fahrlässigkeit
Ein schwerer Verstoß gegen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt – also 'das hätte wirklich nicht passieren dürfen'. Manche Verträge zahlen trotzdem, andere kürzen.
Vorsatz
Wer einen Schaden bewusst herbeiführt, bekommt kein Geld. Vorsätzliche Schäden sind bei praktisch jeder Versicherung ausgeschlossen.
Laufzeit
Die vertraglich vereinbarte Dauer des Vertrags. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag oft automatisch, wenn du nicht fristgerecht kündigst.
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Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung. Für eine fundierte Beratung zu deiner konkreten Situation sprich uns gerne direkt an.
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