Kündigungsfrist
Der Zeitraum, den du vor Vertragsende für die Kündigung einhalten musst. Typisch sind drei Monate zum Ende der Laufzeit.
Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum, den du einhalten musst, wenn du deinen Vertrag beenden willst. Der Standard bei den meisten Sachversicherungen: drei Monate vor Ablauf der Laufzeit. Verpasst du die Frist um auch nur einen Tag, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Konkretes Beispiel: Dein Vertrag läuft bis zum 31. Dezember. Die Kündigung muss spätestens am 30. September beim Versicherer eingehen – nicht abgeschickt, sondern eingegangen. Per Post bedeutet das, du solltest sie spätestens Mitte September abschicken. Sicherer ist eine E-Mail mit Lesebestätigung oder ein Fax mit Sendebericht.
Sonderkündigungsrechte sind die Ausnahme von der Regel: Nach einer Beitragserhöhung hast du in der Regel ein Monat Zeit, nach einem regulierten Schaden oft zwei Wochen bis vier Wochen. Diese Fristen stehen in den Vertragsbedingungen – lies sie einmal durch, damit du im Fall der Fälle schnell handeln kannst.
Passend dazu
Versicherte Person
Die Person, für die der Versicherungsschutz gilt – also derjenige, auf dessen Risiko sich der Vertrag bezieht.
Versicherungsfall
Das Ereignis, für das die Versicherung leistet. Klingt banal, ist aber im Vertrag haarklein definiert – und genau da entscheidet sich, ob gezahlt wird.
Grobe Fahrlässigkeit
Ein schwerer Verstoß gegen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt – also 'das hätte wirklich nicht passieren dürfen'. Manche Verträge zahlen trotzdem, andere kürzen.
Vorsatz
Wer einen Schaden bewusst herbeiführt, bekommt kein Geld. Vorsätzliche Schäden sind bei praktisch jeder Versicherung ausgeschlossen.
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