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    Kündigungsfrist

    Übergreifend1 Min. Lesezeit

    Der Zeitraum, den du vor Vertragsende für die Kündigung einhalten musst. Typisch sind drei Monate zum Ende der Laufzeit.

    Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum, den du einhalten musst, wenn du deinen Vertrag beenden willst. Der Standard bei den meisten Sachversicherungen: drei Monate vor Ablauf der Laufzeit. Verpasst du die Frist um auch nur einen Tag, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

    Konkretes Beispiel: Dein Vertrag läuft bis zum 31. Dezember. Die Kündigung muss spätestens am 30. September beim Versicherer eingehen – nicht abgeschickt, sondern eingegangen. Per Post bedeutet das, du solltest sie spätestens Mitte September abschicken. Sicherer ist eine E-Mail mit Lesebestätigung oder ein Fax mit Sendebericht.

    Sonderkündigungsrechte sind die Ausnahme von der Regel: Nach einer Beitragserhöhung hast du in der Regel ein Monat Zeit, nach einem regulierten Schaden oft zwei Wochen bis vier Wochen. Diese Fristen stehen in den Vertragsbedingungen – lies sie einmal durch, damit du im Fall der Fälle schnell handeln kannst.

    Dieses Lexikon dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung. Für eine fundierte Beratung zu deiner konkreten Situation sprich uns gerne direkt an.

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