Regress
Die Versicherung zahlt zunächst, holt sich das Geld aber vom tatsächlichen Verursacher zurück. Kommt z.B. bei grober Fahrlässigkeit im KFZ-Bereich vor.
Regress bedeutet, dass die Versicherung zwar zunächst den Schaden bezahlt, sich das Geld aber anschließend vom Verursacher zurückholt. Typisch in der Kfz-Haftpflicht: Wer alkoholisiert, ohne Führerschein oder grob fahrlässig einen Unfall baut, zahlt den Schaden am Ende oft selbst – bis zu einer gesetzlich begrenzten Höhe (in der Kfz-Haftpflicht aktuell bis 5.000 Euro).
Regress kann auch zwischen Versicherungen laufen, etwa wenn die Hausrat erst zahlt und dann beim Verursacher oder dessen Haftpflicht Regress nimmt. In der Gebäudeversicherung passiert das regelmäßig: Der Versicherer des Hauseigentümers zahlt den Schaden und holt sich das Geld von der Haftpflicht des Mieters, der den Schaden verursacht hat.
Für dich als Kunde heißt das: Der Schutz greift, aber Fahrlässigkeit kann dich trotzdem Geld kosten. Besonders bei der Kfz-Versicherung solltest du wissen, dass Alkohol am Steuer oder Fahrerflucht den Versicherer zum Regress berechtigen – auch wenn der Geschädigte sein Geld bekommt.
Passend dazu
Versicherte Person
Die Person, für die der Versicherungsschutz gilt – also derjenige, auf dessen Risiko sich der Vertrag bezieht.
Versicherungsfall
Das Ereignis, für das die Versicherung leistet. Klingt banal, ist aber im Vertrag haarklein definiert – und genau da entscheidet sich, ob gezahlt wird.
Grobe Fahrlässigkeit
Ein schwerer Verstoß gegen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt – also 'das hätte wirklich nicht passieren dürfen'. Manche Verträge zahlen trotzdem, andere kürzen.
Vorsatz
Wer einen Schaden bewusst herbeiführt, bekommt kein Geld. Vorsätzliche Schäden sind bei praktisch jeder Versicherung ausgeschlossen.
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